Fahrgastrechte
Fahrgastrechte sind nun bei Zugausfällen und -verspätungen gestärkt
Das neue Fahrgastrechte-Gesetz bringt seit dem 29. Juli 2009 erstmals bundesweit einheitliche Entschädigungsregelungen bei Zugverspätungen und -ausfällen für alle Fahrgäste. Künftig gibt es feste Regeln für den Schadensausgleich, wenn sich Züge verspäten oder ausfallen. Kommt der Fahrgast 60 Minuten zu spät am Zielort an, sind 25 Prozent des Fahrpreises, ab 120 Minuten 50 Prozent fällig – auf Wunsch auch in bar.
Im Zuge dessen hat der Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland (TBNE) ein einheitliches Entschädigungsverfahren auf den Weg gebracht. Bahnkunden können künftig ihre Ansprüche einfach und schnell geltend machen, ganz gleich ob sie im Nah- oder Fernverkehr und mit welchem Eisenbahnverkehrsunternehmen sie unterwegs sind. Dies kann formlos geschehen oder mit einem einheitlichen Fahrgastrechte-Formular.
Das Formular ist künftig beim Servicepersonal im Zug, in den Vertriebsstellen der teilnehmenden Bahnen, im Internet und bei den Service Points in den Bahnhöfen erhältlich. Mit der Bearbeitung der Verspätungsfälle werden die teilnehmenden Bahnen das Servicecenter Fahrgastrechte beauftragen.
Weitere Informationen zu den Fahrgastrechten, zu den teilnehmenden Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie das Fahrgastrechte-Formular sind unter www.fahrgastrechte.info abrufbar.